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Probenahmeventil gemäß neuer Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und DVGW-Arbeitsblatt W551 |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 28. Februar 2013 um 13:02 Uhr |
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Probenahmeventil gemäß neuer Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und DVGW-Arbeitsblatt W551
Jedes Probenahmeventil wird komplett mit einem Adapter 1/4" Innengewinde und 3/8" Außengewinde mit O-Ring, einem Auslaufröhrchen gebogen 8 mm, 130 mm lang mit 2 Hygienekappen aus Kunststoff und Vierkantschlüssel 5 mm geliefert.
Das Probenahmeventil wird direkt in die Entleerungs-bohrung der Freistrom-, KFR-Ventile oder Kugelhähne eingeschraubt.
Dichtungen entsprechen KTW- und W270 Anforderungen.
Vor der Probenahme wird die Hygieneschutzkappe entfernt, damit das Auslaufröhrchen zur Desinfektion bef ammt werden kann. Nach dem Bef ammen kann die Probenahme erfolgen. Das Probenahmeventil kann durch den beigefüg-ten Vierkantschlüssel oder durch einen Schlitzschrauben-dreher leicht bedient werden. Durch das mitgelieferte gebogene Auslaufröhrchen kann die Probenahme direktin das Probenglas abgefüllt werden.
Technische Daten
Nennweite: DN 8/10
Betriebsdruck: max. 16 bar
Betriebstemperatur: max. 90 °C Einbaulage: beliebig
Messing: nach DIN 50930 Teil 6
Dichtungen: mit KTW- und W270-Zulassung
Die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zum 14.12.2012 in Kraft getreten ist, schreibt eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen nach DVGW-Arbeitsblatt W551 vor.
Die Norm ist gültig für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung von über 400 Liter Inhalt des Trinkwassererwärmers oder einem Leitungsvolumen größer 3 Liter in der Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
Das DVGW-Arbeitsblatt W551 unterscheidet dabei zwischen orientierender Untersuchung und weitergehenden Unter-suchungen (siehe schematische Darstellung).
Bei der orientierenden Untersuchung ist darauf zu achten, dass jeder Steigestrang erfasst wird, eine Probe am Austritt des Trinkwasssererwärmers und eine Probe am Wiedereintritt der Zirkulationsleitung genommen wird.
HSE® Probenahmeventile geben Ihnen die Möglichkeit einer fachgerechten Probenahme entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W551.
Das HSE® Probenahmeventil mit 1/4“-Gewinde für die Dimensionen DN 15 - DN 50, mit beigefügtem Adapter für DN 65 - DN 80, ermöglicht durch den Austausch oder die Neuinstallation anstelle des Entleerungsventils eine sichere, unverfälschte Probenahme.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 28. Februar 2013 um 13:19 Uhr |
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Häusliche Feuerstätten: Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger - 2013 wird es ernst |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 25. Januar 2013 um 06:14 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de

Das Jahr 2013 wird für viele Kaminofenbesitzer ein besonderes Jahr. Dann müssen sie ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, erfüllt. Sollte die Typprüfung für ihr „Schätzchen“ 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein. Deshalb droht ihnen ein Jahr später, also Ende 2014, das verdiente „Aus“.
Für alle anderen Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins gilt: Bei der Feuerstätten-Schau 2013 muss das Jahr der Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann auch sie die 1.BImSchV-Kriterien erfüllen müssen. 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind. Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. Januar 2013 um 06:38 Uhr |
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Mittwoch, den 24. Oktober 2012 um 00:00 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de
Bildquelle: haustechnikdialog.de
Der Preisanstieg für Heizöl, Erdgas und Fernwärme setzt sich weiter fort. Bis zum Jahr 2020 werden die Energiepreise um 50 Prozent über dem heutigen Preisniveau liegen. Bei gleichbleibendem Verbrauch bedeutet das für eine 70-qm-Wohnung durchschnittlich 400 Euro mehr Brennstoffkosten.
"Die Verbraucher sollen nicht beim Heizen geizen müssen, aber jeder sollte seine Einsparpotenziale kennen und ausschöpfen. Dabei unterstützt das Heizgutachten, das Mieter und Eigentümer kostenlos anfordern können", sagt Stefanie Jank, Projektleiterin der Heizspiegelkampagne der co2online gemeinnützigen GmbH.
Bis 2020 liegen die Preise für Heizöl voraussichtlich 59 Prozent höher als heute. Bei Fernwärme werden Preissteigerungen um 54 Prozent, bei Erdgas um 35 Prozent prognostiziert. Für eine 70-qm-Wohnung würde das bei gleichbleibender Energiemenge folgende Erhöhungen bedeuten: Im Jahr 2011 lagen die Brennstoffkosten für das benötigte Heizöl bei durchschnittlich 800 Euro. Im Jahr 2020 kostet das Heizöl bereits 1.280 Euro. Die Brennstoffkosten für Erdgas betrugen 2011 rund 700 Euro und steigen bis 2020 auf 940 Euro. Für Fernwärme mussten Mieter und selbstnutzende Eigentümer im vergangenen Jahr 900 Euro bezahlen. Im Jahr 2020 werden für eine Wohnung dieser Größe im Schnitt 1.390 Euro fällig.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. Oktober 2012 um 14:27 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 24. Januar 2012 um 12:34 Uhr |
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Quelle: bmg.bund.de
Zum Gesetzestext Trinkwasserverordnung
Bildquelle: bmg.bund.de
Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft. Diese ist am 3. Mai 2011 von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr unterzeichnet und am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.
Die Änderungen der seit 2001 geltenden Trinkwasserverordnung berücksichtigen neue wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So werden zum Beispiel ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser und ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen festgelegt.
Erstmalig gibt es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Grenzwert für das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser. Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) Uran pro Liter ist er aktuell der weltweit niedrigste Grenzwert und bietet allen Bevölkerungsgruppen – Säuglinge eingeschlossen– lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. Januar 2012 um 13:24 Uhr |
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Mittwoch, den 03. August 2011 um 05:34 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de
Die" Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)" fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung schnell eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Länderchefs hatten kürzlich den ersten Entwurf der Regierung für eine entsprechende Förderung abgelehnt, da die zu erwartenden Kosten nicht zumutbar seien.
"Nun muss die Regierung den Vermittlungsausschuss anrufen, damit die Steuerförderung doch noch kommt. Denn wenn die Bundesregierung die Energiewende ernst nimmt, muss sie für den dringend notwenigen Schub im Markt für energetische Sanierungen sorgen", sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Jeder Euro Förderung sorgt für Investitionen und Steuereinnahmen.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. August 2011 um 05:45 Uhr |
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Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 06:02 Uhr |
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Quelle: iwr.de
Hausbesitzer bewerten die Nutzung von Solarheizungen sehr positiv. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Marktforschungsinstituts Technomar im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Demnach sind 90 Prozent der Besitzer von Solarwärmeanlagen sehr zufrieden mit ihrem Heizsystem, 10 Prozent sind zumindest teilweise zufrieden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 07:52 Uhr |
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Donnerstag, den 25. Oktober 2012 um 00:00 Uhr |
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Quelle: ikz.de
Bildquelle: ikz.de
Am 12. Oktober hat der Bundesrat der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ zugestimmt. Jetzt muss noch die Bundesregierung zu einigen Details grünes Licht geben, was als wahrscheinlich gilt.
Dann kann die Verordnung bundesweit in Kraft treten. Gegenüber der ersten Novelle vom November 2011 haben sich vor allem Fristen und Meldepflichten geändert: Vermieter haben 14 Monate länger Zeit, die Trinkwasseranlagen in ihren Gebäuden auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Erstprüffrist wird vom 31. Oktober 2012 auf den 31. Dezember 2013 verlängert, das Prüfintervall von einem auf drei Jahre. Vermieter müssen prüfpflichtige Trinkwasseranlagen nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Auch die Ergebnisse der Legionellenprüfung müssen sie dem Gesundheitsamt nur noch dann mitteilen, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten sind. „Mit der neuen Regelung will der Gesetzgeber besonders die Gesundheitsämter entlasten, die an die Grenzen ihrer Kapazitäten gestoßen sind“, sagt Matthias Bär von Minol. Das Unternehmen bietet die Legionellenprüfung als Service für Vermieter an und hat dafür zertifizierte Probenehmer.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Oktober 2012 um 08:29 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 11:34 Uhr |
Quelle: ifs-ev.org
Zur Checkliste "Schutz vor Frostschäden"
Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind besonders wertvoll, wenn es darum geht, Frostrisiken einzuschätzen. Vorsicht ist geboten, wenn sich etwas verändert. Eine neue Heizung, die effizienter arbeitet, schützt sich selbst jedoch nicht mehr durch Wärmeverluste: Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden. Neue, zusätzliche Fenster im Dach können die Temperaturverhältnisse im Haus ebenfalls beeinflussen. Wenn erwachsene Kinder das Haus verlassen, werden bestimmte Räume möglicherweise nicht mehr häufig genutzt. Dennoch müssen sie in einer Frostperiode ausreichend beheizt werden, um die Leitungen zu schützen. Achten Sie also auf Veränderungen in Ihrem Haus, und überlegen Sie, welche Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse sich ergeben können.
Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 13:16 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 24. Januar 2012 um 11:34 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de
Bildquelle: haustechnikdialog.de
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.
Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. Januar 2012 um 12:24 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 03. August 2011 um 05:33 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de
Kommunen in Baden-Württemberg führen gesplittete Abwassergebühren ein. Minol erklärt, wie sich das auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt.
Für die Einleitung des Abwassers in die Kanalisation und dessen Reinigung erheben Kommunen eine Abwassergebühr. Bisher war diese Gebühr an den Frischwasserverbrauch gekoppelt und deckte sämtliche Kosten ab: für Schmutzwasser ebenso wie für Niederschlagswasser. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 10. März 2010 zwingt nun alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Abwassergebühren neu zu ordnen. Sie müssen Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abrechnen und eine „gesplittete“ Abwassergebühr einführen, wie sie in vielen Regionen Deutschlands bereits bewährte Praxis ist.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. August 2011 um 05:45 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 06:01 Uhr |
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Quelle: haustechnikdialog.de
Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern: 11. Industrieforum Pellets und Interpellets 2011 informieren über modernes Heizen mit Holz und Pellets.
Über 20 Jahre alt sind laut einer aktuellen Studie des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks 25 Prozent der Ölheizungen (1,4 Mio.) und 16 Prozent der Gasheizungen (1,5 Mio.).
„Obwohl noch funktionstüchtig, laufen diese überalterten Heizungen aufgrund schlechter Nutzungsgrade sehr ineffizient. Durch die Investition in ein neues, modernes Heizungssystem könnten die Betreiber ihre Heizkosten erheblich senken“, sagt Martin Pfränger, Projektleiter der Interpellets 2011.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 07:35 Uhr |
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